TAVT – Tübinger Akademie für Verhaltenstherapie gGmbH
Bausteine
Im Folgenden soll auf die häufigsten Fragen eingegangen werden. Genauere Informationen finden sich in der Ausbildungsordnung der TAVT, die Sie in unserem Kontaktformular anfordern können. Alle Mengenangaben sind Mindestangaben.
Selbsterfahrung
M.Sc.-Psycholog*innen müssen – wie Ärzt*innen für den Erwerb des Psychotherapie-Zusatztitels – insgesamt 120 Stunden Selbsterfahrung nachweisen. 90 Stunden davon werden im Gruppenrahmen zu Beginn der Ausbildung angeboten, 30 Stunden sind im Einzelrahmen vorgesehen. Wenn Plätze frei sind, können auch Interessent*innen, die nicht einer geschlossenen Ausbildungsgruppe an der TAVT angehören, teilnehmen. Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse bei der TAVT.
Seminarausbildung
Insgesamt müssen 600 Stunden absolviert werden, davon 200 zu psychotherapeutischen Grundlagen und 400 Stunden im Vertiefungsverfahren “Verhaltenstherapie”. Statt einer Trennung von Grundlagen und Anwendung wird an der TAVT themenorientiert gearbeitet, wobei Grundlagen, Diagnostik, Theorie und praktische Umsetzung meist auf Störungsbilder und ihre Behandlung ausgerichtet sind.
Psychiatrie – Praktikum
Dauer: 12 Monate (und 1200 Std.) in einer zur Weiterbildung in Psychiatrie ermächtigten Klinik. Hierfür stehen genügend Praktikumsplätze zur Verfügung (siehe auch Kooperationspartner der TAVT). Praktika können aufgrund der Gesetzeslage nicht mehr (wie früher) vor dem Beginn des Ausbildungsvertrags begonnen werden!
Psychotherapie – Praktikum
Dauer: 6 Monate Praktikum im Umfang von 600 Std. in einer Einrichtung der psychotherapeutischen Versorgung sind vorgeschrieben (siehe auch Kooperationspartner der TAVT).
Praktische Ausbildung / Behandlungen
Es sind 600 eigene Behandlungsstunden unter Supervision nachzuweisen. Dies ist v. a. in der psychotherapeutischen Ambulanz der TAVT, den kooperierenden Ambulanzen und in Lehrpraxen möglich (siehe auch Lehrpraxen der TAVT). Diese Behandlungen können ab der Hälfte der Ausbildung mit den Kassen abgerechnet werden (siehe: Kosten der Ausbildung). Die Übernahme von Ausbildungsfällen setzt Grundkenntnisse und Selbsterfahrung voraus, weshalb Ausbildungsfälle erst nach dem 1. Semester übernommen werden können.
Supervision
wird kontinuierlich angeboten. Insgesamt werden 150 Stunden verlangt, davon 50 Stunden Einzelsupervision. Eine Liste der mit der TAVT kooperierenden Supervisor*innen finden Sie hier: Supervisoren/Dozenten.